MandantenJournal Ausgabe 2-2020

WESTRING 19 · 40721 HILDEN POSTFACH 412 · 40704 HILDEN TELEFON O 21 O3 / 25 29 - 0 TELEFAX O 21 O3 / 25 29 29 EMAIL: INFO@STEUERKANZLEI-KESSLER.DE ULRIKE KESSLER S T E U E R B E R A T E R I N Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. 0 21 03 / 25 29 - 0 Ausgabe 2 / 2020 Das Maßnahmenpaket umfasst eine enorme Fülle an Unterstützungs- und Hilfsangebo- ten seitens der Bundesregierung. Von gro- ßem Ausmaß sind auch die Summen, die vom Finanzminister sowie vom Minister für Wirtschaft und Energie in Aussicht gestellt werden. Die bereitgestellten Mittel sollen Bürger und Unternehmen beruhigen und signalisieren, dass die Bundesregierung genügend Geld für die Überwindung der Krise bereitstellt. Im Einzelnen umfasst das Paket auf Bundesebene vier Bereiche. Kurzarbeit Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu bean- tragen, wird erleichtert. Einen Überblick über die einzelnen Erleichterungen haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zusam- mengefasst. Steuerliche Liquiditätshilfen Auf steuerlicher Ebene sollen Stundungen leichter gewährt und Vorauszahlungen leichter angepasst werden können. Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumnis- zuschläge soll bis Ende des Jahres verzichtet werden, wenn der Steuerzahler unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Die Erleichterungen im Detail können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen. CORONA-HILFEN Wege aus der Corona-Krise Im Zuge der Auswirkungen des Corona-Virus hat die Bundesregierung ein weit­ reichendes Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist der Schutz von Beschäftigten und Unternehmen, damit diese gut durch die Krise kommen. Welche Maßnahmen konkret beschlossen wurden, lesen Sie überblicksartig in diesem Beitrag. ©kardd  Im globalen Vergleich schlägt sich Deutschland beim Krisenmanagement gut. Mitte April ergab ein Ländervergleich der Londoner Deep Knowledge Group (DKG), dass die Bundesrepublik zu jenen Staaten gehört, die die Corona- Krise weltweit am besten gemanagt haben. Eine erfreuliche Nachricht ist auch das Maßnahmenpaket, das wir Ihnen in diesem Journal vorstellen. Denn in fast allen Bereichen des wirt- schaftlichen Lebens wurde und wird versucht, die ökonomischen Folgen der schlimmsten Pandemie seit Jahr- zehnten abzumildern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkte die Mindestvorausset- zungen für die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und übernahm die Kredithaftung zwischen 90 und 100 Prozent. Die unbürokratische Geneh- migung der Kurzarbeit soll Arbeits- plätze retten und die Stundung von Steuerschulden darüber hinaus die Liquidität verbessern. Auch auf die Arbeitnehmer wurde nicht vergessen: Dank Infektionsschutzgesetz wird Verdienstausfall aufgrund der wegen Covid-19-Pandemie nötigen Betreuung von Kindern unter 12 Jahren kompen- siert. Außerdem wurde gesetzlich festgelegt, dass die Möglichkeit zur Kündigung wegen Mietrückständen ausgesetzt wird. Natürlich gibt es bei all diesen rasch verabschiedeten Regelungen und Gesetzen einiges an Interpretati- onsspielraum und Detailfragen. Sie können sich bei Unklarheiten jederzeit an uns wenden. Wir sind immer für Sie da. Besonders in Krisenzeiten.

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