MandantenJournal 4/2019

WESTRING 19 · 40721 HILDEN POSTFACH 412 · 40704 HILDEN TELEFON O 21 O3 / 25 29 - 0 TELEFAX O 21 O3 / 25 29 29 EMAIL: INFO@STEUERKANZLEI-KESSLER.DE ULRIKE KESSLER S T E U E R B E R A T E R I N Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. 0 21 03 / 25 29 - 0 Ausgabe 4 / 2019 Die Abschreibung kann zusätzlich zur bereits bisher möglichen linearen Abschrei- bung in Anspruch genommen werden. Die neue Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung des Wohnraumes sowie in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 Prozent. Der neu eingeführte Gesetzesparagraph stellt fol- gende Bedingungen zur Inanspruchnahme der Abschreibung auf: Es muss sich erstens um bisher nicht vorhandenen Wohnraum handeln, d. h., die Wohnung muss neu sein. Die Förderung ist begrenzt auf nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellte Bauanträge oder eine in diesem Zeitraum getätigte Bauanzeige. Zweitens dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € pro Quadratmeter nicht überstei- gen, ansonsten entfällt die Abschreibungs- möglichkeit ersatzlos. Der Wohnraummuss drittens für eine entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet sein. Nicht unter diese Nutzungsart fallen Ferienwohnungen, da diese nur zur vorübergehenden Beher- bergung von Personen genutzt werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wer- EINKOMMENSTEUER Neue Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubau Der neue § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht eine höhere Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen. Diese kann sowohl vom Hersteller als auch vom Erwerber einer Wohnung in Anspruch genommen werden. Eine Wohnung gilt als neu, wenn sie bis zum Ende des Fertigstellungsjahres angeschafft wird. ©MrTwister  Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass mehr Wohnraum geschaffen wird. Wichtige Neuigkeiten für alle, die neue Wohnungen kaufen oder bauen möchten, um sie zu vermieten: Weil die Zahl der Mietwohnungen steigen soll, können seit kurzem zusätzlich jähr- lich bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von der Einkom- mensteuer abgesetzt werden. Im großen Artikel auf dieser Seite fassen wir für Sie knapp und verständlich zusammen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit diese inte- ressante Abschreibungsmöglichkeit rechtlich einwandfrei genutzt werden kann. Rat sollten sich Vermieter auch holen, wenn ihre Werbungskosten höher sind als ihre Mieteinnahmen. Denn dann kann das Finanzamt behaupten, es läge keine Absicht vor, Überschüsse zu erwirtschaften. Verluste können dann nicht anerkannt werden. Wir stellen hier natürlich auch Fälle vor, die viel erfreulicher sind. Etwa jenen des Geschäftsführers, der sein Geburtstagsfest von der Steuer absetzen konnte oder die Geschichte des Pokerspielers, der sich erfolgreich dagegen wehrte, Umsatzsteuer auf seine Gewinne zu bezahlen. Sie sehen: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat in wirklich jedem steuerlich relevanten Fall zur Seite. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben. Falls wir uns vor Weihnachten nicht mehr hören sollten, möchten wir Ihnen aber jetzt schon ein frohes Fest und ein erfolgreiches neues Jahr wünschen!

RkJQdWJsaXNoZXIy OTQ2NzI=