MandantenJournal 4/2020

WESTRING 19 · 40721 HILDEN POSTFACH 412 · 40704 HILDEN TELEFON O 21 O3 / 25 29 - 0 TELEFAX O 21 O3 / 25 29 29 EMAIL: INFO@STEUERKANZLEI-KESSLER.DE ULRIKE KESSLER S T E U E R B E R A T E R I N Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. 0 21 03 / 25 29 - 0 Ausgabe 4 / 2020 Der Fall betraf die Filiale eines Einzelhänd- lers, der einen Mietvertrag über Geschäfts- räume unterzeichnet hatte. Laut Vertrag dienten die Räume der Nutzung als Ver- kaufs- und Lagerräume eines Einzelhan- delsgeschäfts mit sämtlichen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Der Vertrag sah einen umsatzabhängigen Mietzins vor. Ausgehend von einer Sockelmiete von € 2500 netto stieg die Miete je nach Umsatz des Mieters auf maximal € 5200 netto an. Aufgrund behördlicher Anordnung musste die Filiale vom 18.3.2020 bis 19.4.2020 geschlossen bleiben. Ein Großteil der Mit- arbeiter wurde in dieser Zeit in Kurzarbeit geschickt. Gegenüber demVermieter wurde für die beiden halben Monate die Zahlung der Miete verweigert. Eingeschränkte Nutzung ist Sache des Mieters Der Vermieter klagte die Miete ein und bekam recht. Das Gericht bestätigte seine Auffassung, dass die Schließung aufgrund der Corona-Pandemie den Mieter nicht von der Zahlung der Miete befreit. Die behörd- liche Anordnung der Schließung begründet keinen Mangel der vermieteten Räume. Der MIETRECHT Schließung wegen Corona befreit nicht von Miete Der Mieter eines Ladengeschäfts muss seine Miete auch dann zahlen, wenn sein Geschäft wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen musste. Dies entschied das Landgericht Heidelberg. © ArTo  Coronabedingte Schließung fällt in Risikobereich des Mieters Die Folgen von Corona & Co. werden uns leider noch einige Zeit beglei- ten. Der Aufmacher dieses Journals beschäftigt sich deshalb mit der gerichtlichen Entscheidung der Frage, ob die gesetzlich verordnete Schlie- ßung eines Ladengeschäfts zur Befrei- ung von Mietzahlungen berechtigt. Auch in vielen anderen Artikeln geht es diesmal um Gerichtsurteile. Etwa jenes des OLG Düsseldorf, das entscheiden musste, innerhalb welcher Fristen Erben einem Pflichtteilsberechtigten Informationen zu den Details eines Nachlasses übermitteln müssen. Oder das des Bundesfinanzhofs (BFH), der dazu urteilte, ob eine Badrenovie- rung über die anteilige Verrechnung von Betriebskosten auch als Aufwen- dung für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden kann. Kurios ist schließlich der Fall einer Tierfreundin, die einem Tierheim 5.000 Euro für die Unterbringung eines Hun- des überwies. Wer jetzt glaubt, dass es sich dabei eindeutig um eine Spende handelt, kann im Artikel dazu nachle- sen, aus welchen Gründen diese Ein- schätzung falsch ist. Falls Sie zu einem der Journal-Artikel noch Fragen haben, können Sie natür- lich jederzeit Kontakt mit uns aufneh- men. Wenn wir uns 2020 nicht mehr hören oder sehen sollten, möchten wir Ihnen aber schon jetzt eine besinnli- che Weihnachtszeit und ein erfolgrei- ches neues Jahr wünschen.

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