Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Corona-Hilfsfonds – 3.4.

Veröffentlicht am 06.04.2020 -

Corona-Hilfsfonds

 

Der Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft jenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die u.a. durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren betroffen sind.

Darüber hinaus unterstützt der Corona-Hilfsfonds Unternehmen und Betriebe, die mit großen Umsatzeinbußen und Einkommensrückgängen konfrontiert sind.

Der Corona-Hilfsfonds steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumenten, nämlich Haftungsgarantien und Zuschüsse:

1. Haftungsgarantie

• 90% der Kredithaftung wird vom Bund übernommen.
• Bis zu 75% des Schadens wird bei Nachweis ersetzt.
• Die Haftungen dienen zur Sicherstellung der Liquidität des Betriebs.
• Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Mio. Euro
• Die Laufzeit wird 5 Jahre betragen und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
• Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich
• Abwicklung: Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.
• Anträge könne bereits ab Mittwoch, den 8. April gestellt werden.

2. Zuschüsse

• Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind steuerfrei.
• Sie werden Betrieben gewährt, die mindestens einen Einbruch von 40% des Umsatzes nachweisen können.
• Gestaffelte Zuschüsse von 25% bis 75% je nach Umsatzeinbruch.
• Die Zuschüsse decken Betriebskosten aber auch Wertverlust von Waren ab (z.B. verderbliche Ware)
• Die Umsatzeinbrüche müssen von einer Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer) bescheinigt werden.
• Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich, Umsatzeinbruch
• Abwicklung: Die Abwicklung erfolgt über die neugegründete COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur), die sich der AWS (Austria Wirtschaftsservice) bedient.
• Anträge könne ab 15. April gestellt werden.

 

Es können beide Maßnahmen zusammen, aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.

Auszahlung: Nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres (Jahresabschluss).

 

Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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