Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds – 15.4. 12:15 Uhr

Veröffentlicht am 15.04.2020 -

Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds

 

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung am 03.04.2020 im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds einen Fixkostenzuschuss als weitere Hilfsmaßnahme angekündigt. Dieser unterstützt Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben. Auszahlungen erfolgen nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens.

Die Voraussetzungen für Fixkostenzuschüsse erfüllen Unternehmen:

  • die ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Österreich haben;
  • die aus ihrer operativen Tätigkeit in Österreich Fixkosten zu tragen haben;
  • die vor der Corona-Krise gesund waren;
  • die im Zuge der Corona-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleiden; und
  • die sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um Umsätze zu erzielen, die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.

Was sind Fixkosten?

  • Geschäftsraummieten
  • Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen
  • Lizenzkosten
  • Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation
  • Sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
  • Unternehmerlohn bis max. € 2.000,- pro Monat (analog zu den Regelungen aus dem Härtefonds)
  • Daneben: Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Corona-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren

Förderungsfähig sind nur betriebsnotwendige Fixkosten soweit diese nicht reduziert werden konnten.
Die neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG, gewährt diese Zuschüsse und arbeitet derzeit die konkreten Richtlinien aus.
Die aws unterstützt die COFAG bei der Abwicklung des Fixkostenzuschusses und wird die Online-Einreichplattform zur Verfügung stellen.

FAQ (Download)

Erste Details werden sobald verfügbar zudem unter der Hotline + 43 1 890 78 00 11 zur Verfügung gestellt.

Servicezeiten
Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Quelle: https://www.aws.at/fixkostenzuschuss-1/?ref=topnews

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

WAS IST NEU 2025?

Frühbucherbonus -10% bis 11.10.2024.