Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung am 03.04.2020 im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds einen Fixkostenzuschuss als weitere Hilfsmaßnahme angekündigt. Dieser unterstützt Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben. Auszahlungen erfolgen nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens.
Die Voraussetzungen für Fixkostenzuschüsse erfüllen Unternehmen:
- die ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Österreich haben;
- die aus ihrer operativen Tätigkeit in Österreich Fixkosten zu tragen haben;
- die vor der Corona-Krise gesund waren;
- die im Zuge der Corona-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleiden; und
- die sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um Umsätze zu erzielen, die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
Was sind Fixkosten?
- Geschäftsraummieten
- Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen
- Lizenzkosten
- Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation
- Sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
- Unternehmerlohn bis max. € 2.000,- pro Monat (analog zu den Regelungen aus dem Härtefonds)
- Daneben: Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Corona-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren
Förderungsfähig sind nur betriebsnotwendige Fixkosten soweit diese nicht reduziert werden konnten.
Die neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG, gewährt diese Zuschüsse und arbeitet derzeit die konkreten Richtlinien aus.
Die aws unterstützt die COFAG bei der Abwicklung des Fixkostenzuschusses und wird die Online-Einreichplattform zur Verfügung stellen.
Erste Details werden sobald verfügbar zudem unter der Hotline + 43 1 890 78 00 11 zur Verfügung gestellt.
Servicezeiten
Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr