Fristverlängerung für Abgabenerklärungen!
Das Finanzministerium hat die Frist für die Einreichung der Jahres-Abgabenerklärung von Ende April bzw. Ende Juni einheitlich auf den 31. August 2020 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt für die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen über ein einziges Formular unbürokratisch zu beantragen. Das umfasst neben der Herabsetzung der Vorauszahlungen, der Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen auch umfassende Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung).
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/fristverlaengerung-abgabenerklaerung.html