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Handel und Kurzarbeit – 16.4.

Veröffentlicht am 16.04.2020 -

Handel und Kurzarbeit

 

Wenn sich für MitarbeiterInnen, die derzeit in Kurzarbeit sind, Änderungen der Arbeitszeiten ergeben, melden Sie diese unbedingt vor der Änderung per E-Mail der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft.

Beziehen sich die Änderungen auf

Achtung: Bei Mischbetrieben gelten jene Gewerkschaftsgruppen, die in Ihrem Kollektivvertrag angeführt ist.

Quelle: WKW

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