Wir sind also Dritter, wenn es um die Einführung der Kassenbon-Pflicht geht. Zum 1. 1.2020 ist sie Gesetz, als Teil der Kassensicherungsverordnung im Kampf gegen Steuerbetrug.
Betroffen sind Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen im Bereich Gastronomie, Dienstleistung, Handwerk oder Einzelhandel. Also vor allem Bäcker, Metzger, Wirte, unsere sogenannten BMW-Betriebe, daneben Friseure und und und. Die Belegausgabepflicht ist für alle verpflichtend.
Österreich hat diese Kassenbon-Pflicht bereits zum 1.1.2017 eingeführt und damit eine Verpflichtung, sich den Bon aushändigen zu lassen und ihn bis zum Verlassen des Geschäftes bei sich zu führen. Unsere Nachbarn nennen das: Entgegennahme- und Mitnahmepflicht.
Kassenbon-Pflicht in Italien seit 1997
Italien war mit der Einführung der Kassenbon-Pflicht Erster. Bereits seit 1997 gilt das Gesetz und zusätzlich eine Mitführungspflicht in einem Umkreis von 100 Metern. Es kann passieren, dass man auf der Straße von Beamten der Guardia di Finanza, der italienischen Finanzpolizei, angesprochen wird. Erwischen sie jemanden ohne Scontrino (maschinell erstellten Kassenbon), werden Bußgelder wegen Steuerhinterziehung fällig. Aber Achtung: In Italien bekommt man meist zwei Sorten Belege. Zuerst einen Bon, auf dem die Tischnummer und die Speisen und Getränke ohne Preis aufgelistet sind. Diesen Beleg nimmt man dann zum Bezahlen mit an die Kasse, denn es wird selten am Tisch kassiert. An der Kasse bekommt man dann den zweiten Bon, den man gegebenenfalls später vorweisen muss.
Außerdem ist es in Italien für Personen mit EU-Staatsbürgerschaft verboten, Beträge ab € 1.000 bar zu bezahlen.
Auch Kleinvieh macht Mist
Wenn Ihnen jetzt das Sprichwort „Auch Kleinvieh macht Mist“ in den Sinn kommt, dann war das bei uns jedenfalls kein Zufall. Der Finanzminister rechnet mit Milliardenbeträgen an Steuereinnahmen, von Bäckern, Metzgern, Wirten, Friseuren und und und.
Unser Tipp: Seien Sie also aufmerksam, denn da geht noch mehr.