Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse – 24.3. 10:00 Uhr

Veröffentlicht am 24.03.2020 -

Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschließung

 

Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu nun informiert, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb).

Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

Quelle: InfoMedia News & Content GmbH

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