Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe – 23.4. – 14:14 Uhr

Veröffentlicht am 23.04.2020 -

Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können, springt das Land  mit Direktzuschüssen ein.

WICHTIG:
Der Antragsteller zum  Härtefonds für Kleinbetriebe darf weder beim Härtefall-Fonds (Phase 1, 2) noch Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung anspruchsberechtigt sein.
Um eine möglich Anspruchsberechtigung bei den Fonds der Bundesregierung auszuschließen, prüfen Sie bitte folgende Informationsseiten oder kontaktieren Sie die jeweiligen Ansprechstellen:

Bitte beantragen Sie den  Härtefonds für Kleinunternehmen erst dann, wenn Sie eine mögliche Anspruchsberechtigung bei den oben genannten Bundesförderungen geprüft haben und unsere FAQs gelesen haben:

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; weniger als 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind, Mitglied der Wirtschaftskammer  sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung oberösterreichischer Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) geleistet. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der Fixkosten für maximal drei Monate (Zeitraum 16. März bis 15. Juni) und beträgt 25 Prozent, maximal 25.000 Euro.

Förderungssatz: 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückgangs

Fixkosten: Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor den COVID-19 Maßnahmen – URG Kriterien (Stichtag 15.03.2020)
  • Der Antragsteller aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnte.

Abwicklung / Antragstellung

Allgemeine Bestimmungen

Der OÖ. Härtefonds wird im Rahmen der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich abgewickelt, die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EUNr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 gewährt.

Laufzeit

Die Förderungen im Rahmen des OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe können ab 16.04.2020 bis einschließlich 30.06.2020 online beantragt werden.

Erforderliche Beilagen:

  • Nachweis der unbefristeten Gewerbeberechtigung (z.B.: GISA-Auszug)
  • Nachweise über die Fixkosten

Formular

 Härtefonds für Kleinbetriebe

Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können.

 

Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233404.htm

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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