Sonderpaket für Tourismus und Gastronomie
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5%
- Es wird ein befristeter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.
- Die Senkung betrifft Abgaben von Speisen und Getränken (aktuell bei 10/20%) sowie alkoholische Getränke (aktuell bei 20%).
Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 GewO 1994), aber auch Schutzhütten und Buschenschänke. - Ebenfalls vereinbart ist die USt-Senkung auf 5% für Kunst- und Kulturbetriebe, wie Theater, Konzerte, Museen und Kinos (bisher 10/13%).
- Der ermäßigte Steuersatz wird für den Zeitraum von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Darüber werden die Steuerstundungen um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.
- Die Steuerstundungen werden automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag gestellt werden.
- Für die Dauer der Stundungen fallen keine Zinsen an.
Folgende weitere Maßnahmen werden in den nächsten Tagen bis zur Regierungsklausur fixiert:
- Verlustrücktrag. Der Verlustrücktrag wird ermöglichen, Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode aufzurechnen.
- Fixkostenzuschuss. Der direkte und sofortige Zuschuss zur Deckung von Fixkosten wird verlängert und adaptiert. Er wird vor allem an die Gegebenheiten der stark betroffenen Branchen angepasst werden.
- Moratorium für KMU der Tourismus und Freizeitwirtschaft. Neben den Personalkosten stellen Bankverbindlichkeiten bei den KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte Herausforderung bei der Liquidität dar. Mit dem Moratorium soll die Liquidität durch Aussetzung von Kreditraten sichergestellt werden.
Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Stand: 12.06.2020