Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Steuerfreie Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen – 11.5. 14:47 Uhr

Veröffentlicht am 11.05.2020 -

Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei

 

Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.

 

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Corona-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis € 3.000 steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Anderweitige Zulagen und Bonuszahlungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wie bisher mit dem progressiven Einkommensteuertarif  zu versteuern. Solche Zahlungen begründen zudem auch keine Beitragspflicht nach dem ASVG und sind daher sozialversicherungsfrei.

Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit Corona

Entscheidend für die Steuerfreiheit der Zahlungen ist, dass die Zulagen und Bonuszahlungen üblicherweise im Unternehmen bisher nicht gewährt worden sein dürfen und daher ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit Corona stehen. Belohnungen, die daher bereits aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind nicht steuerfrei und mit dem in der Regel bis zu 50%igen progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

Aus Arbeitgebersicht ist zu beachten, dass in erster Linie der Unternehmer für die richtige Bemessung und Abfuhr von lohn- und gehaltsorientierten Abgaben haftet und bei behördlichen Prüfungen (z.B. im Rahmen einer GPLA-Prüfung) entsprechende Nachweise für die Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von „Bonuszahlungen“ zu erbringen hat. Andersfalls können nachteilige abgabenrechtliche Konsequenzen (z.B. Steuernachzahlungen samt Zuschlägen) drohen.

 

Quelle: InfoMedia

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

WAS IST NEU 2025?

Frühbucherbonus -10% bis 11.10.2024.