Finanzministerium ermöglicht Apotheken steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln
Die aktuelle Corona-Krise hat dazu geführt, dass in den österreichischen Apotheken Desinfektionsmittel als Handelsware kaum mehr verfügbar ist.
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln schafft das Bundesministerium für Finanzen daher die Möglichkeit, ab sofort unversteuerten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel zu verwenden. Damit folgt das Finanzministerium der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmitteln auf lokale Herstellung von alkoholbasierten Handrubs (ABHs) – beispielsweise in Apotheken – umzusteigen.
Im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und außergewöhnliche Situation wurde auch die Beantragung an die Zollämter unbürokratisch gestaltet. So ist ab Tag der Antragstellung an das Zollamt die Herstellung des Desinfektionsmittels nun steuerfrei möglich.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/bmf-ermoeglicht-steuerfreie-herstellung-von-desinfektionsmitteln.html