Subventionen zur Abfederung der Corona-bedingten wirtschaftlichen Schäden werden eines Tages
überprüft werden. Um dann Strafzahlungen zu vermeiden, sollte bei Bearbeitung der Zahlen und
anderer Daten sehr sorgfältig umgegangen werden.
Seit Monaten und wahrscheinlich auch noch in den nächsten Monaten werden in den Steuerkanzleien viele Beratungstermine vergeben und dann intensive Beratungsgespräche mit unseren Mandanten über ihre Unternehmen geführt. Viele Themen, Gesetze und Vorschriften sind neu, wie auch die Ausführungen darüber, was und wie das alles zu verarbeiten ist. Für alle Beteiligten gilt es, die Möglichkeiten aller Art, die uns wegen Corona gegeben werden, zu erkennen und dann auch die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
Zu beachten dabei ist, dass soweit wir jetzt Subventionen beantragen und erhalten, diese wohl in der Zukunft auch auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, so wie wir das bezüglich der Steuervorschriften kennen. Anders als bei den Steuergesetzen und den Folgen der Nichtbeachtung, greifen bei Subventionen verschärfte Vorschriften und die Folgen des sogenannten Subventionsbetrugs sind in der Regel ungleich härter als zum Beispiel bei der Steuerverkürzung oder bei der Steuerhinterziehung.
Besondere Sorgfalt walten lassen!
Schon der Begriff „Subventionsbetrug“ sollte alle Beteiligte sensibilisieren, hier besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Zusammenstellung und der Bearbeitung der Zahlen, der Daten und bei der Darstellung von Sachverhalten, die Eingang finden in die entsprechenden Anträge.
Geld, das wieder zurückbezahlt werden muss, wegen falscher Angaben, führt oft auch noch zu Strafzahlungen. Deshalb gilt es, in intensiven Beratungsgesprächen die gegebenen Möglichkeiten korrekt zu beurteilen. Wir können Ihnen in dieser neuen Zeit als ihr Beratungsunternehmen wertvolle Hilfestellung geben.