Warten Sie schon gespannt auf den 1. Juli 2020? Und was passiert dann bis zum und am 31.
Dezember 2020. Und welcher Steuersatz gilt für das Sylvester Feuerwerk 2020?
Sie sehen: die Mehrwertsteuersenkung wird richtig spannend. Wer stellt innerhalb von weniger als einem Monat seit Bekanntgabe dieser Steuersenkung die Kassentechnik um? Und am 1. Januar 2021 auch wieder zurück? Und was kostet das für zum Beispiel eine kleine Metzgerei mit drei, vier Kassen im Verkaufsraum, in dem aber nur noch zwei Kunden/innen gleichzeitig einkaufen dürfen?
Reicht es, wenn nur zwei Kassen umgestellt werden, wenn die anderen geschlossen bleiben? Und um wieviel wird sich wohl der Umsatz bei Bäckern, Metzgern, Wirten unseren sogenannten BMW Betrieben erhöhen? Systemisch richtig betrachtet entstehen zuerst einmal Kosten. Die Mehrwertsteuer selbst ist im bilanzierenden Unternehmen ein durchlaufender Posten und auch sonst nicht Umsatz!
Hier ein Beispiel: Die Grillsause am Wochenende verbilligt sich bei angenommenen Kosten von 50 Euro incl. 7 Prozent MwSt. im Juni auf rund 49 Euro incl. 5 Prozent MwSt. im Juli bis dann Ende Dezember 2020. Vorausgesetzt der Metzger gibt die Mehrwertsteuersenkung voll weiter. Dann bleibt er aber voll auf seinen (Umstellungs-)Kosten sitzen.
Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung soll rund 20 Milliarden Euro kosten, so wurde es bei der Vorstellung des milliardenschweren Konjunkturpakets vorgerechnet. Was die Mehrwertsteuersenkung bringt ist eine offene Frage.
Eine Frage wollen wir hier gleich beantworten: „Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?“ Es gibt für Unternehmer keinen relevanten Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer dieselbe Steuerart. Richtig ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung „Umsatzsteuer“, denn es gibt ein „Umsatzsteuergesetz“ (UStG), aber kein „Mehrwertsteuergesetz“. Umgangssprachlich wird aber häufiger die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet.