Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Weiterer Fahrplan Corona-Krise – 6.4. 13:27 Uhr

Veröffentlicht am 06.04.2020 -

Handel und Dienstleistungen

Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:

  • Max. 400m² Verkaufsfläche
  • Nur 1 Kunde pro 20 m²
  • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
  • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich

Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren

Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.

Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Veranstaltungen

  • Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden.
  • Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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