MandantenJournal 2 / 2013 - page 1

Editorial
Wir beraten Sie gerne: Tel. 09733 81000
Reinhard Verholen
V E R H O L E N
U N D
G R E B
S T E U E R B E R A T E R
Kündigungen sind immer eine unan-
genehme Sache – für den Arbeit-
nehmer wie für den Arbeitgeber. Wie
ein Arbeitsverhältnis beendet werden
kann, ist deshalb gesetzlich klar gere-
gelt. Natürlich dient das einerseits
dem Arbeitnehmerschutz. Aber auch
der Arbeitgeber hat Rechte.
Im Geschäftsalltag geht das häufig
unter. Wenn etwa ein Arbeitnehmer
wegen
angeblicher
Arbeitsüber­
lastung fristlos kündigen möchte. In
unserer Titelgeschichte beleuchten
wir einen konkreten Fall und zeigen,
welche Voraussetzungen gegeben sein
müssen, damit ein Arbeitnehmer seinen
Arbeitsplatz sofort verlassen darf.
Außerdem in diesem Journal: Der
zweite Teil unserer Reihe zum Thema
„Testament schreiben, aber richtig“
und Informationen zur Steuerbegüns­
tigung bei Handwerkerleistungen.
Wir hoffen, dass wir damit wieder den
richtigen Themen-Mix für Sie gefunden
haben. Falls Sie gerade eine Frage
beschäftigt, die wir noch nicht behan-
delt haben, zögern Sie bitte nicht uns
anzurufen!
Ausgabe 2 / 2013
A r b e i t s r e c h t
Eine fristlose Kündigung des Arbeitneh-
mers aus wichtigem Grund setzt in aller
Regel eine vorherige vergebliche Abmah-
nung des Arbeitgebers voraus. So lautet
eine kürzlich ergangene Entscheidung
des Arbeitsgerichts Berlin.
Ein Arbeitnehmer hatte wegen massiver
Arbeitsüberlastung eine außerordentliche
fristlose Kündigung eingereicht und wollte
die vereinbarte ordentliche Frist von drei
Monaten nicht einhalten. Der Arbeit-
geber bestand jedoch auf die Erfüllung
des Arbeitsvertrages bis zum Ende der
regulären Kündigungsfrist. Da dieser sich
trotzdem weigerte, reichte der Dienstherr
Klage ein.
Laut Urteilsspruch des Gerichts hat die
fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
das Arbeitsverhältnis nicht mit sofor-
tiger Wirkung beendet. Die Kündigung
entbindet den Beklagten nicht vor Ablauf
der regulären Kündigungsdauer von
seinen Verpflichtungen aus dem Arbeits-
verhältnis, weil ihm ein Recht zur außeror-
dentlichen Kündigung in diesem Fall nicht
zusteht.
Kündigung aus wichtigem Grund
Ein Dienstverhältnis kann von jedem
Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist nur
gekündigt werden, wenn Tatsachen
vorliegen, auf Grund derer dem Kündi-
genden die Fortsetzung des Dienstverhält-
nisses bis zum Ablauf der Frist nicht zuge-
mutet werden kann. Eine Kündigung aus
wichtigem Grund ist erst nach erfolglosem
Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten
Frist oder nach erfolgloser Abmahnung
Wann dürfen Arbeitnehmer
fristlos kündigen?
Überlastung allein reicht als Begründung einer fristlosen Kündigung nicht.
©Fotolia.com
1 2,3,4
Powered by FlippingBook