Editorial
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Ausgabe 3 / 2013
B ü r g e r l i c h e s R e c h t
In unserer Serie werden die Formen des
Eherechts dargestellt: Im ersten Teil geht
es um die am häufigsten auftretende Zuge
winngemeinschaft, im zweiten Teil um
Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetz-
liche Güterstand der Ehe. Er tritt automa-
tisch ein, wenn bei der Eheschließung
nichts anderes vereinbart wurde. Dabei
bedarf eine anderweitige Vereinbarung
zwingend der notariellen Beurkundung.
Jeder Ehegatte behält das Vermögen, das
er erworben hat, außer es ist bewusst von
beiden Personen gekauft worden. Oft hört
man, dass bei Zugewinngemeinschaft
ein Ehepartner auch für Schulden des
anderen Ehepartners einzustehen hat.
Das ist ein Trugschluss. Eine Haftung des
anderen Partners kommt nur infrage bei
einem Gemeinschaftskonto oder wenn
ein Partner zugunsten des anderen eine
Bürgschaft übernimmt. Es muss also auf
keinen Fall eine Gütertrennung verein-
bart werden, um den Ehepartner vor den
Schulden des anderen Ehepartners zu
schützen.
Der Zugewinnausgleich
Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute
je zur Hälfte am Vermögenszuwachs
während der Ehe teilhaben sollen. Bei
Beendigung der Ehe ist ein Zugewinn-
ausgleich vorzunehmen. Das heißt, dass
derjenige Ehegatte, der während der Ehe
mehr Vermögen hinzuerworben hat als der
andere, die Hälfte der Differenz an den
anderen Ehegatten auszugleichen hat.
Beispiel:
Der Ehemann hatte während
der Ehe einen Vermögenszuwachs von
Eherecht
Teil 1:
Die Zugewinngemeinschaft
Eheleute sollen laut Gesetz je zur Hälfte von Vermögenszuwächsen profitieren.
©MEV
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Krank geschrieben einen Marathon
laufen?Oder einenOldtimer als Firmen-
wagen von der Steuer absetzen? Geht
das? Unter bestimmten Umständen
sehr wohl. Die Artikel zu beiden
Themen in diesem Journal zeigen zwar
die kurioseren Aspekte des Arbeits-
und Steuerrechts. Sie belegen aber
trotzdem eindrucksvoll, was auf Basis
herrschender Gesetzeslage möglich
ist.
Wer aus gesetzlichen Neuerungen oder
aktuellen Grundsatzentscheidungen
die richtigen Schlüsse ziehen möchte,
braucht aber immer einen Informati-
onsvorsprung. Durch die Beiträge im
Journal wollen wir Ihnen genau dazu
wieder in den unterschiedlichsten
Bereichen verhelfen. Wir haben uns
beispielsweise angesehen, wann
Umzugskosten steuerlich geltend
gemacht werden können, was bei
Pachtverträgen zwischen Ehegatten
beachtet werden muss und wie das
Gesetz zur Sachaufklärung in der
Zwangsvollstreckung reformiert wurde.
Außerdem beginnen wir mit einer
neuen Serie zum Eherecht. Im ersten
Teil geht es um die sogenannte Zuge-
winngemeinschaft. Die Basisinfor-
mationen dazu werden viele kennen.
Aber wissen Sie beispielsweise, wie
Erbschaften und Schenkungen beim
Zugewinnausgleich berücksichtigt
werden? Antworten auf alle Ihre Fragen
diesbezüglich gibt es natürlich nicht
nur auf den Seiten des Journals. Wir
geben Ihnen gerne auch persönlich
Auskunft.