Editorial
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Mag. Susanne Reisinger
Steuerberater
Wirtschaftstreuhänder
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Ausgabe 1 / 2013
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Die Bundesregierung will Pendler stärker
fördern. Etwa durch die aliquote Inan-
spruchnahme des Pendlerpauschales
auch für Teilzeitbeschäftigte oder die
Erhöhung der Negativsteuer.
Das entsprechende Gesetz lag zu Redak-
tionsschluss noch nicht vor, soll aber im
Frühjahr dieses Jahres rückwirkend mit
1.1.2013 in Kraft treten. Wenn dann ein
Arbeitnehmer einen Antrag auf Pend-
lerpauschale stellt, sind Arbeitgeber
verpflichtet, die neuen Regeln rück
wirkend ab 1.1.2013 im Zuge einer Lohn-/
Gehaltsaufrollung, die bis spätestens
31.8.2013 erfolgen muss, zu berücksich-
tigen.
Unverändert beibehalten wurde die Unter-
scheidung zwischen kleinem und großem
Pendlerpauschale, das als Werbungs-
kosten vom steuerpflichtigen Lohn/Gehalt
abziehbar ist. Das Pendlerpauschale ist
Basis der neuen aliquoten Inanspruch-
nahme für Teilzeitbeschäftigte.
Mehr Förderungen für Pendler
M i t a r b e i t e r
© MEV
Pendler 2013: Mehr Geld vom Staat
Wegstrecke zw. Wohnung
und Arbeitsplatz
Jährliches
Pendlerpauschale
„Kleines Pendlerpauschale“:
wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeits
platz mindestens 20 km beträgt und die Fahrt mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar wäre.
mindestens 20 km bis 40 km
mehr als 40 km bis 60 km
mehr als 60 km
€ 696
€ 1.356
€ 2.016
„Großes Pendlerpauschale“:
wenn die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsplatz mindestens
2 km beträgt, die Verwendung der öffentlichen Verkehrs
mittel für die halbe Entfernung aber unzumutbar ist.
mindestens 2 km bis 20 km
mehr als 20 km bis 40 km
mehr als 40 km bis 60 km
mehr als 60 km
€ 372
€ 1.476
€ 2.568
€ 3.672
2013 beginnt mit vielen steuerlichen
Neuerungen. Noch kurz vor Jahres-
ende hat etwa der Ministerrat eine
Ausweitung des Pendlerpauschales
ab 1.1.2013 beschlossen. Das endgül-
tige Gesetz muss freilich noch abge-
wartet werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat die
Grunderwerbsteuer bei Schenkungen
gekippt. Die Aufhebung tritt aber
erst mit Ablauf des 31. Mai 2014 in
Kraft. Liegenschaftseigentümer, die
eine unentgeltliche Übertragung von
Immobilien planen, sollten bis dahin
entsprechende Schritte setzen.
Der Nationalrat hat Anfang dieses
Jahres die Grundbuchsgebührenno-
velle beschlossen. Die große Aufre-
gung, die rund um einen ersten
Gesetzesentwurf entstanden ist, hat
sich mittlerweile gelegt, weil inner-
halb der Familie die Gebühr vom
dreifachen Einheitswert, maximal
aber von 30 % des Verkehrswertes
berechnet werden kann.
Auch bei der Rechnungsausstellung
und in der Umsatzsteuer gibt es
Neuigkeiten. Durch das Abgabenän-
derungsgesetz 2012 sind etwa die
Möglichkeiten für die Übermittlung
von elektronischen Rechnungen
erweitert und vereinfacht worden.
2013 ist aber auch das Jahr der
Erhöhungen von Pensionsversiche-
rungsbeiträgen, Höchstbeitrags-
grundlagen und Pensionsanwart-
schaftszeiten.
Es hat sich also viel getan und
aufgrund der anstehenden Wahlen
im Herbst kann man gerade auf dem
Gebiet des Steuerrechts noch mit
einigen Überraschungen rechnen.